Die Allianz CyberSchutz bietet folgenden Versicherungsschutz für Cyberrisiken
Für Großunternehmen und Konzerne bieten wir mit der Allianz als Versicherer einen kostenlosen Risikocheck - ab einer Jahres-Umsatzhöhe ab 5 Mio. Euro - unabhängig von einem Vertragsabschluss.
Wann ist eine Cyberschutz Versicherung sinnvoll?
- Gezielter und nicht gezielter Cyberangriff
- Denial of Service-Attack (DoS)
- Datendiebstahl
- Datenblockade durch einen Cyberangriff
- Kreditkartenmissbrauch
- Vorsätzliche Schädigung durch eigene Mitarbeiter / ehemalige Mitarbeiter
Welche Personen sind in der Allianz Cyber Versicherung mitversichert?
- Alle gesetzlichen Vertreter und Repräsentanten, wie Inhaber einer Einzelfirma, Teilhaber einer GbR, Gesellschafter einer GmbH, oder die Organe einer Aktiengesellschaft wie Vorstand und Aufsichtsrat
- Alle weitere Betriebsangehörige, wie angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter, sofern diese im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig sind
Wann bezahlt die Allianz CyberSchutz Haftpflichtschäden von Dritten?
- Datenschutzverletzungen (z.B. DSGVO) und Vertraulichkeitsverletzungen
- Schadensersatzansprüche von Dritten bei Verletzungen der Netzwerksicherheit und Betriebsunterbrechung (BU)
- Verstöße aus einer digitale Kommunikation oder E-Mail-Verkehr
- Kreditkartenindustrie - Vertragsstrafen und Vermögensschäden bei Verstöße gegen die Standards der Payment Card Industry
Wann bezahlt die Allianz CyberSchutz Eigenschäden?
- Wiederherstellung von Daten und Computer Systeme
- Systemverbesserung bei festgestellten Sicherheitslücken
- Umfangreiche Deckung von Datenschutzverletzungen: Elektronische Daten sowie Akten und Daten auf Papier sind versichert - auch ohne vorherigen Cyber-Angriff!
- Betriebsunterbrechung (BU) durch Daten Sabotage (auch bei Vorsatz durch Innentäter)
- Optional: Versicherungsschutz bei Datenmanipulation und Telefonmehrkosten
- Optional: Cyber Erpressung / Forderung einer Lösegeldsumme
- Optional: Betriebsunterbrechung durch Ausfälle eines externen Dienstleisters
Welcher Versicherungsschutz besteht bei einem behördlichen Datenschutzverfahren (DSGVO)?
- Juristische Begleitung bei behördlichem Datenschutzverfahren (z.B. Verletzung von DSGVO)
- Hinterlegung von Geld für Ansprüche Dritter (USA)
Welche Service Leistungen bieten Assistance und Unterstützung im Krisenfall?
- 24/7-Schadenhotline, sobald ein Notfall eingetreten ist, gibt der Krisenplan erste Ratschläge
- Notfallkosten
- E-Discovery
- Kosten einer Selbstanzeige
- Forensische Untersuchungen im Krisenfall und begründetem Verdacht
- Wiederherstellung- und Rettungsaufwendungen
- Krisenkommunikation (ggf. mit Kunden, Behörden, Öffentlichkeitsarbeit)
Welche Risiken sind im Ausland mitversichert?
- Es besteht eine Vorsorgedeckung für Neugründungen von Tochtergesellschaften, wenn diese in der EU gegründet werden
- Diese können als Versicherungsnehmer in den Vertrag mit aufgenommen und somit versichert werden
Wann, wo und wie lange gilt der Versicherungsschutz?
- Ab Vertragsbeginn gilt auch eine Rückwärtsversicherung für noch unbekannte Schäden, die jedoch schon vor Vertragsabschluss bestanden
- Für Leistungen der Betriebsunterbrechung gilt eine Wartezeit von 12 Stunden (ab Schadenseintritt bzw. Bekanntwerden), dann rückwirkend ab Eintritt des Schadens
- Maximale Kostenerstattung für Betriebsunterbrechung von 180 Tagen
- 12 Monate Nachhaftung bei Vertragsende für dann noch nicht bekannte Schadensereignisse
- Versicherungsschutz besteht für Ansprüche weltweit