Die Allianz CyberSchutz bietet folgenden Versicherungsschutz für Cyberrisiken

Für Großunternehmen und Konzerne bieten wir mit der Allianz als Versicherer einen kostenlosen Risikocheck - ab einer Jahres-Umsatzhöhe ab 5 Mio. Euro - unabhängig von einem Vertragsabschluss.

Wann ist eine Cyberschutz Versicherung sinnvoll? 

  • Gezielter und nicht gezielter Cyberangriff
  • Denial of Service-Attack (DoS)
  • Datendiebstahl
  • Datenblockade durch einen Cyberangriff
  • Kreditkartenmissbrauch
  • Vorsätzliche Schädigung durch eigene Mitarbeiter / ehemalige Mitarbeiter

Welche Personen sind in der Allianz Cyber Versicherung mitversichert?

  • Alle gesetzlichen Vertreter und Repräsentanten, wie Inhaber einer Einzelfirma, Teilhaber einer GbR, Gesellschafter einer GmbH, oder die Organe einer Aktiengesellschaft wie Vorstand und Aufsichtsrat
  • Alle weitere Betriebsangehörige, wie angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter, sofern diese im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig sind

Wann bezahlt die Allianz CyberSchutz Haftpflichtschäden von Dritten?

  • Datenschutzverletzungen (z.B. DSGVO) und Vertraulichkeitsverletzungen
  • Schadensersatzansprüche von Dritten bei Verletzungen der Netzwerksicherheit und Betriebsunterbrechung (BU)
  • Verstöße aus einer digitale Kommunikation oder E-Mail-Verkehr
  • Kreditkartenindustrie - Vertragsstrafen und Vermögensschäden bei Verstöße gegen die Standards der Payment Card Industry

Wann bezahlt die Allianz CyberSchutz Eigenschäden?

  • Wiederherstellung von Daten und Computer Systeme
  • Systemverbesserung bei festgestellten Sicherheitslücken
  • Umfangreiche Deckung von Datenschutzverletzungen: Elektronische Daten sowie Akten und Daten auf Papier sind versichert - auch ohne vorherigen Cyber-Angriff!
  • Betriebsunterbrechung (BU) durch Daten Sabotage (auch bei Vorsatz durch Innentäter)
  • Optional: Versicherungsschutz bei Datenmanipulation und Telefonmehrkosten
  • Optional: Cyber Erpressung / Forderung einer Lösegeldsumme
  • Optional: Betriebsunterbrechung durch Ausfälle eines externen Dienstleisters 

Welcher Versicherungsschutz besteht bei einem behördlichen Datenschutzverfahren (DSGVO)?

  • Juristische Begleitung bei behördlichem Datenschutzverfahren (z.B. Verletzung von DSGVO)
  • Hinterlegung von Geld für Ansprüche Dritter (USA)

Welche Service Leistungen bieten Assistance und Unterstützung im Krisenfall?

  • 24/7-Schadenhotline, sobald ein Notfall eingetreten ist, gibt der Krisenplan erste Ratschläge
  • Notfallkosten
  • E-Discovery
  • Kosten einer Selbstanzeige
  • Forensische Untersuchungen im Krisenfall und begründetem Verdacht
  • Wiederherstellung- und Rettungsaufwendungen
  • Krisenkommunikation (ggf. mit Kunden, Behörden, Öffentlichkeitsarbeit)

Welche Risiken sind im Ausland mitversichert?

  • Es besteht eine Vorsorgedeckung für Neugründungen von Tochtergesellschaften, wenn diese in der EU gegründet werden
  • Diese können als Versicherungsnehmer in den Vertrag mit aufgenommen und somit versichert werden

Wann, wo und wie lange gilt der Versicherungsschutz?

  • Ab Vertragsbeginn gilt auch eine Rückwärtsversicherung für noch unbekannte Schäden, die jedoch schon vor Vertragsabschluss bestanden
  • Für Leistungen der Betriebsunterbrechung gilt eine Wartezeit von 12 Stunden (ab Schadenseintritt bzw. Bekanntwerden), dann rückwirkend ab Eintritt des Schadens
  • Maximale Kostenerstattung für Betriebsunterbrechung von 180 Tagen
  • 12 Monate Nachhaftung bei Vertragsende für dann noch nicht bekannte Schadensereignisse
  • Versicherungsschutz besteht für Ansprüche weltweit