Vertrauensschaden (auch bei ehemaligen Mitarbeitern)

Einen Vertrauenschaden können Sie schnell erleiden, wenn Mitarbeitern gekündigt wird, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben. Diese können gelöscht oder an Wettbewerber weiter gegeben werden. Auch Betrugsmaschen wie z.B. der "Fake President" sind ernst zu nehmen. Dabei geben sich Hacker in einer E-Mail als Buchhaltung o.ä. aus und verlangen von Ihren Mitarbeitern eine Geldüberweisung. Die Mitarbeiter denken dabei nicht an einen Betrug und vertrauen dem Absender der E-Mail.

D&O-Absicherung

  • Deckung der Schadensersatzansprüche gegenüber der Geschäftsführung

Als Geschäftsführer können Sie bei einer Verletzung der Informationssicherheit mit Ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig für leitende Angestellte eine sogenannte "Directors and Officers" Versicherung abzuschließen, die Sie vor einer privaten Insolvenz schützt. 

E-Payment

  • Ausgleich von Vertragsstrafen aus Verletzung des PCI-Standards

Nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich wird Online-Banking immer häufiger genutzt und mittels Kreditkarten online bezahlt. Diese Zahlungsmittel-Anbieter haben zwar Ihre Vorschriften, es kann aber dennoch zu Verstößen kommen. Um finanzielle Verluste durch E-Payment zu verhindert, kann dies in die Cyberschutz Versicherung mit aufgenommen werden.

Cyberspionage

  • Rechtsbeistand im Falle einer Cyberspionage
  • Aufwandsdeckung der Ermittlung bei Spionageverdacht

Wenn Sie den Verdacht haben, Ihr Unternehmen wird von der Konkurrenz ausspioniert, müssen Sie dem nachgehen. Es entstehen Kosten durch die Ermittlung und falls sich der Verdacht bestätigt, benötigen Sie vor allem einen Rechtsbeistand, um sich vor den Folgen der Spionage zu schützen. Ist die Cyberspionage in der Versicherung inbegriffen, werden die Kosten für Ermittlung und Rechtsbeistand übernommen.