Das bietet die Cyber Versicherung der DUAL

Abdeckung von Drittschäden, wie Datenschutzverletzungen und Daten­ver­trau­lich­keits­verletzungen

Der Cyberschutz der DUAL Versicherung deckt Schäden ab, die bei Dritten entstanden sind, dadurch dass Ihr System einem Cyberangriff zum Opfer gefallen ist. Dazu zählen vor allem Datenschutzverletzungen (DSGVO).

Informations- und Benachrichtigungskosten werden vom Versicherer erstattet

Wenn tatsächlich Kunden oder Geschäftspartner von einer solchen Datenschutzverletzung betroffen sind, sind Sie dazu verpflichtet diese zu informieren. Die anfallenden Kosten für die Benachrichtigung werden übernommen.

Servicepartner mit Know-how stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung

Sobald Sie einen Cyberschaden bemerken, benötigen Sie erfahrene Partner, die Sie unterstützen. Die DUAL bietet Ihnen einen Service Rund um die Uhr an.

IT-Forensiker decken die Schadenursache auf, leiten Maßnahmen zur Schließung Sicherheitslücke ein

Für die Ermittlung zur Ursache und des Schadensausmaßes werden IT-Forensiker benötigt, welche dann auch Maßnahmen einleiten, um das Sicherheitsproblem zu beheben.

Kostenübernahme bei Betriebsunterbrechung (fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn)

Bei einer Cyberattacke kann der normale Betrieb durch die betroffenen Netzwerke meist nicht wie gewohnt fortgeführt werden. Der fehlende Gewinn und die entstehenden Kosten werden dabei von der Versicherung getragen.

Die Kosten einer Daten­wieder­herstellung nach der Cyber­attacke werden erstattet

Auch die Kosten für Servicedienstleister, welche die durch den Angriff verschlüsselten Daten wieder herstellen, werden Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen rückerstattet.