Ob Sie eine Berufshaftpflicht Versicherung wirklich benötigen, hängt stark von Ihrer Branche und Tätigkeit ab. Gewisse Berufe sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflicht Versicherung abzuschließen. Dazu gehören vor allem Berufe mit beratender Tätigkeit, wie beispielsweise Rechtsanwälte, Notare, Buchhalter, Architekten, Ärzte und Versicherungsvermittler. Andere Berufsgruppen sind zwar nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, es wird aber dringend dazu geraten, da dies im Ernstfall die Existenz Ihres Unternehmens sichern kann. 

Denn IT-Experten, Onlineshop-Betreiber, Immobilienmakler und Webworker können, wie andere Berufe ebenfalls von sehr hohen Schadens­ersatz­summen betroffen sein. Anders jedoch ist die Sachlage bei Angestellten. Verursachen diese einen Schaden bei der Arbeit, sind Sie im Regelfall über den Arbeitgeber versichert. Achtung: Für Selbstständige und Freiberufler gilt dies allerdings nicht. Hier sollte dringend eine Berufshaftpflicht Versicherung abgeschlossen werden! Haben Sie Fragen zur Berufshaftpflicht, melden Sie sich gerne bei uns!

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Das leistet eine Berufshaftpflicht

Absicherung bei Schädigung Dritter

Wird durch Ihre Beratung oder die Ausführung Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Dritter (Kunde, Patient, etc.) geschädigt, ist dies ein Fall für die Berufshaftpflicht Versicherung.

Ersatz der Schadenssumme bei berechtigter Forderung des Betroffenen

Fordert der Betroffene eine Schadenssumme als Entschädigung, so kommt dank der Berufshaftpflicht die Versicherung für den Ersatz dieser Summe auf und Ihr Unternehmen erleidet keinen finanziellen Schaden.

Unberechtigte Ansprüche Dritter werden abgewehrt

Es kann jedoch auch vorkommen, dass Dritte Sie unberechtigter Weise anklagen. Es wird zunächst geprüft, ob die Anschuldigungen berechtigt sind, falls dies nicht der Fall sein sollte, wird der Anspruch des Klägers abgewiesen. Für die Rechtskosten kommt dabei die Versicherung auf.