Welchen Schutz bietet eine Cyberversicherung? 

Als Anwalt tragen Sie eine große Verantwortung für die vertraulichen Dokumente und Verträge Ihrer Mandanten. Nun stellen Sie sich einmal vor, ein Hacker greift Ihr System an, verschlüsselt alle vorhandenen Daten und fordert dann eine hohe Summe als Lösegeld. Die Folgen einer solchen Attacke sind schwerwiegend, Sie können Ihrer Arbeit tage- oder sogar wochenlang nicht nach gehen, benötigen kurzfristig eine hohe Geldsumme und verlieren das Vertrauen all Ihrer Mandanten. 

Doch ein Cyberangriff kann auch teilweise selbst verschuldet sein. Falls Sie Ihr Smartphone, welches Sie für geschäftliche Zwecke verwenden, verlieren, können die sich darauf befindlichen, vertraulichen Daten an unbefugte Dritte gelangen. Dann droht Ihnen schnell eine Vertragsstrafe, da Sie Ihre anwaltlichen Geheimhaltungspflichten verletzt haben. Vor diesen und noch mehr Risiken einer Cyberattacke schützt Sie nur eine Cyber-Versicherung, daher sollten Sie nicht darauf verzichten, eine solche abzuschließen. 

Eigenschäden

  • Rekonstruktion Ihrer betroffenen IT-Systemen
  • Wiederherstellung von aller Daten, die verschlüsselt oder gelöscht wurden
  • Betriebsunterbrechung und die daraus resultierende Verluste

Drittschäden

  • Schadensersatzansprüche der vom Cyberangriff betroffenen Mandanten
  • Abwehr unberechtiger Schadensersatzansprüche durch rechtlichen Beistand

Konstenübernahme

  • Forensische Ermittlungen: Schadenursachen, Ausmaß, Ermittlung von Verursacher und Betroffenen
  • Krisenmanagement: Unterstützung bei PR-Maßnahmen, Rufwiederherstellung
  • Rechtsunterstützung: auf IT-und Datenschutzrecht spezialisierte Anwälte