Regelungen zur Betriebsunterbrechung (BU)
Wenn durch einen in der Cyber Versicherung versicherten Grund, wie beispielsweise eine Netzwerksicherheitsverletzung, der Betrieb unterbrochen wird, greift die Versicherung aufgrund eines Betriebsunterbrechungsschadens.
Wenn nach Prüfung sicher gestellt werden kann, dass die Betriebsunterbrechung in der Versicherung mit integriert ist, wird weiterhin auch der Ertragsausfall, der dadurch entsteht gedeckt.
Vorerst wird geprüft, ob der Versicherungsschutz eine Betriebsunterbrechung abdeckt und die Mehrkosten zur Betriebswiederaufnahme deckt. Bewertet wird der Versicherungsvertrag weiterhin in Bezug auf sogenannte unechte Mehrkostendeckungen, die eine auf Ertragsausfall begrenzte Schadenminderung vorsehen.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Ein guter Versicherungsschutz besteht dann, wenn dieser auch die Mehrkosten bei einer Betriebsunterbrechung mit abdeckt.
Wenn durch eine Betriebsunterbrechung eigene Verträge nicht erfüllt werden konnten, und dadurch Vertragsstrafen für den Versicherungsnehmen bestehen, wird geprüft, ob die Versicherung dafür aufkommt.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Falls die Nichterfüllung der Verträge auf die Betriebsunterbrechung zurückzuführen ist, kommt ein guter Versicherungsschutz für die dadurch entstandenen Strafsummen auf.
Bei Versicherungsverträgen wird untersucht, ob der Betrieb durch eine behördliche Anordnung unterbrochen wurde und er trotz funktionierenden IT-Systemen nicht fortgeführt wird.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Wenn im Vertrag festgelegt wird, dass eine Kostendeckung der Betriebsunterbrechung nicht versichert ist, oder eine Unterbrechung durch ausländische Behörden nicht enthalten ist, gilt der Versicherungsschutz als nicht umfassend.
Besteht Verdacht darauf, dass die IT-Systeme angegriffen wurden, muss eine forensische Untersuchung eingeleitet werden. Diese unterbricht möglicherweise den Betrieb, obwohl alle Systeme bisher funktionsfähig sind.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Die Betriebsunterbrechung aufgrund von forensischen Untersuchungen sollte in jedem Fall eine Kostendeckung durch den Versicherer nach sich ziehen. Wird dies allerdings ausgeschlossen, ist der Versicherungsschutz nicht optimal.
Untersucht wird, ob ein Versicherungsvertrag eine Kostendeckung beinhaltet, falls der Betrieb durch den Ausfall einer Cloud lahmgelegt wird. Manche Versicherungen leisten nicht, wenn Einschränkungen in Bezug auf die Cloud-Nutzung bestehen.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Ein empfehlenswerter Versicherer bietet einen Schutz bei Betriebsunterbrechungen, die durch den Ausfall von externen IT-Diensten verursacht wurde, da diese eine Sicherheitsverletzung erlitt.
Weiterhin wird eine Versicherung auch auf die Höhe der Leistung geprüft. Wenn ein Versicherungsschutz für den Fall eines Cloud-Ausfalls besteht, kommt es darauf an, wie hoch das Sublimit ist.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Bevorzugt wird dabei derjenige Versicherungsvertrag, welcher eine Deckung bis zur Versicherungssumme anbietet.
In einigen Versicherungsverträgen sind bestimmte Obliegenheiten für Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen vereinbart. Diese werden in den Hauptkriterien des Vertrags festgehalten und bei Eintritt des Versicherungsfalls geprüft.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Ein Vertrag, der solche Obliegenheiten oder ungenaue Anforderungen definiert hat, gilt als nicht optimal. Ein Versicherungsschutz sollte ohne definierte Obliegenheiten bei einer Betriebsunterbrechung die Kosten decken.
Die Haftzeit beschreibt die Dauer der Leistung bei einer Betriebsunterbrechung. Wird die Haftzeit explizit im Vertrag eingeschränkt und der Versicherer haftet nicht für die gesamte Zeit der Betriebsunterbrechung, ist der Schutz nicht umfassend genug.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Die Haftzeit sollte unbegrenzt andauern bis die vereinbarte Gesamtsumme aufgebraucht ist.
Auch der zeitliche Selbstbehalt wird geprüft. Dies beschreibt die Zeit, in der die Versicherung keine Entschädigung leistet. Je länger der zeitliche Selbstbehalt ist, desto geringer ist der Versicherungsschutz.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Optimal ist ein Vertrag, welcher den zeitlichen Selbstbehalt als solchen nicht vereinbart oder dieser lediglich acht Stunden oder weniger beträgt.
Ist im Vertrag eine Wartezeit definiert, welche die Betriebsunterbrechung überdauern muss, besteht der Versicherungsschutz sobald der Betrieb unterbrochen wird, d.h. nach der bestimmten Selbstbeteiligung. Wie bereits erwähnt, ist der Versicherungsschutz geringer, je länger der Selbstbehalt laut Vertrag dauert.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Als optimal kann man den Schutz bezeichnen, wenn keine Wartezeit vereinbart wurde oder diese weniger als zwölf Stunden andauert.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, wird die Höhe der Entschädigung entsprechend berechnet. Dabei werden die zuvor genannten Zeiträume mit bedacht, sowie saisonale Schwankungen. Was nicht mit berechnet werden sollte sind wirtschaftliche Vorteile.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Ein Versicherungsvertrag kann als optimal bezeichnet werden, wenn dieser zur Berechnung der Entschädigung alle Umstände berücksichtigt, die den Betrieb während der Unterbrechung beeinflussen.
Wenn ein Ertragsausfall vom Versicherer gedeckt wird, beträgt dieser Wert die Höhe des fehlenden Ertrags, um die Betriebsunterbrechung auszugleichen. Es besteht die Möglichkeit einer Unterversicherung. Der Versicherungsschutz wird dahingehend geprüft, ob eine Deckung auf erstes Risiko besteht, bzw. ob ein Unterversicherungsverzicht bestätigt wird.
Im Cyber Versicherung Vergleich: Der Vertrag sollte einen Unterversicherungsverzicht beinhalten, um einen richtigen Versicherungsschutz zu bieten.