Das bietet die Cyber-Police

Kostenübernahme für Ermittlungen, Behebung, Datenwiederherstellung und IT-System-Wiederherstellung

Die Cyber Police übernimmt Kosten für Untersuchungen zur Feststellung des Schadens, dessen Behebung und zur Wiederherstellung aller beschädigten Dateien und des IT-Systems Ihres Unternehmens. 

Mehrkosten und Ertragsausfälle aufgrund von Betriebsunterbrechung werden übernommen

Ist der Hackerangriff erst einmal geschehen, muss der Betrieb vorübergehend unterbrochen werden. Denn durch den Ausfall von Netzwerken und IT-Systemen, sowie die Verschlüsselung der Daten kann das Unternehmen nicht wie gewohnt funktionieren. Es entstehen Mehrkosten und Ertragsausfälle, für die jedoch die Württembergische als Versicherer aufkommt.

Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Urheberrechtsverletzung

Weiterhin mitversichert sind im Cyberschutz auch Haftpflichtansprüche Dritter, die beispielsweise durch die Verletzung von Urheberrechten, Datenschutz und Vertraulichkeitsrechten entstanden siud. Die Schadensersatzsumme übernimmt bei berechtigter Forderung die Versicherung.

Mitversicherung Dritter bei Cyber-Angriffen auf Ihre IT-Systeme

Kommen Dritte durch den Cyber Angriff auf Ihr Unternehmen zu Schaden, so sind diese mitversichert. Dazu gehören Personen wie zum Beispiel Lieferanten, Kunden oder andere Geschäftspartner.

Kosten für Krisenkommunikation etc. werden übernommen

Ein Cyberangriff wird als Krisensituation beurteilt, da das Unternehmen von den zahlreichen, schwerwiegenden Folgen geschädigt ist. Auch der Ruf und das Image schadet stark darunter. Die Cyber Versicherung kommt darum für die Kosten der Krisenkommunikation auf, durch die das Image wieder aufgebessert werden soll.

Übernahme von Informations-/Benachrichtigungskosten Dritter

Sie sind dazu verpflichtet, alle möglicherweise Betroffenen zu informieren, wenn ihre Daten eventuell von der Cyberattacke mit betroffen sind. Um alle Dritten zu informieren werden Kosten anfallen (z.B. Telefonkosten, Briefmarken etc.). Diese Kosten werden vom Versicherer übernommen.